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Satzung

Die Satzung der FWG wurde mit folgendem Inhalt beschlossen: 

Satzung
des Vereins
Freie Wähler Gruppe Singhofen e.V.

 

§ 1
Name und Sitz

Der Verein führt den Namen „Freie Wähler Gruppe Singhofen e.V.“ und hat seinen Sitz in 56379 Singhofen.

 

§ 2
Vereinszweck

Der Verein "Freie Wählergruppe Singhofen e.V." (i.F. als FWG Singhofen bezeichnet) ist ein Zusammenschluss von Bürgern und Bürgerinnen der Ortsgemeinde Singhofen, der unabhängig von Dateibindungen und Religionszugehörigkeit eine sachorientierte Beteiligung an der Kommunalpolitik der Gemeinde Singhofen anstrebt.

§ 3
Mitgliedschaft

Mitglied kann jede(r) Bürger(in) der Ortsgemeinde Singhofen werden. Über die Aufnahme eines neuen Mitgliedes entscheidet der Vorstand. Eine eventuelle Ablehnung des Aufnahmeantrages bedarf keiner Begründung.

 

Die Mitgliedschaft beträgt mindestens ein Jahr und endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. der Austritt ist nur zum Ende des Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zulässig. Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten.

 

Der Vorstand kann Mitglieder, die das Ansehen des Vereins schädigen, mit sofortiger Wirkung ausschließen. Betroffenen steht die Berufung an die nächste ordentliche Mitgliederversammlung zu. Die Entscheidung der Mitgliederversammlung ist endgültig und bindend.

 

Bei Wegzug aus der Gemeinde bleibt es dem Mitglied unbenommen, förderndes Mitglied zu bleiben.

 

§ 4
Mitgliedsbeitrag

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Der Jahresbeitrag wird durch Bankeinzug erhoben.

 

§ 5
Vorstand

Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand und zwei Kassenprüfer auf die Dauer von zwei Jahren. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Wiederwahl für die Kassenprüfer ist jedoch nur einmal zulässig. Im  Jahr der Kommunalwahl findet keine Vorstandswahl statt. Sie ist im folgenden Jahr durchzuführen.

Der Vorstand besteht aus:

  • dem 1. Vorsitzenden,
  • dem 2. Vorsitzenden,
  • dem Geschäftsführer,
  • dem Kassierer,
  • dem Pressewart und
  • vier Beisitzern.

Etwaige Mandatsträger sind automatisch hinzugewählte Mitglieder des Vorstands. Der Vorstand kann weitere Mitglieder zum Vorstand hinzuwählen.

Die Vertretung des Vereins im Sinne des § 26 BGB erfolgt durch 1. und 2. Vorsitzenden. Jeder ist für sich allein vertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis gilt, dass der 2. Vorsitzende nur tätig wird, wenn der 1. Vorsitzende verhindert ist.

 

§ 6
Versammlungen

Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Sie muss mindestens einmal im Jahr einberufen werden (ordentliche Mitgliederversammlung). 

Sie ist ferner einzuberufen, wenn ein Viertel der Mitglieder dies schriftlich, unter Angabe des Beratungsgegenstandes, beim Vorstand beantragt. 

Zur jährlichen ordentlichen Mitgliederversammlung erfolgt die Einladung durch den Vorstand - schriftlich mit Angabe der Tagesordnung - spätestens 14 Tage vor dem Versammlungstermin.

Einladungen zu außerordentlichen Mitgliederversammlungen haben mit einer Frist von mindestens einer Woche schriftlich unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen.

Jede Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder. § 11 dieser Satzung bleibt hiervon unberührt. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, soweit nicht im Gesetz oder in dieser Satzung etwas anderes bestimmt ist. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.

 

Über den Inhalt der Versammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die durch den Protokollführer und den Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist.

 

§ 7
Satzungsänderungen

Für Beschlüsse zur Änderung der Satzung ist eine Mehrheit von drei Vierteln der erschienen Mitglieder erforderlich.

 

§ 8
Wahlen durch die Mitgliederversammlung

Bei Wahlen während der Mitgliederversammlung ist gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Auf Antrag ist geheim abzustimmen.

 

§ 9
Verfahren zur Aufstellung der Kandidatenliste zur Kommunalwahl

Die Mitglieder, die bereit sind, für die Kommunalwahl zu kandidieren, werden in eine Liste eingetragen und der Mitgliederversammlung zur Wahl vorgeschlagen. Diese Liste kann um Vorschläge der Mitgliederversammlung ergänzt werden. Es können nur Mitglieder der FWG Singhofen kandidieren, die ihren ersten Wohnsitz in Singhofen haben.

 

Zur Ermittlung der Reihenfolge der Kandidaten für die Kommunalwahl wird wie folgt geheim abgestimmt.

Jeder Versammlungsteilnehmer erhält eine Aufstellung der Bewerber. Darauf kennzeichnet er, welche Reihenfolge er den einzelnen Bewerbern zugestehen will, indem er vor oder hinter jeden Namen eine Ordnungsnummer, von 1 beginnend, setzt.

Bei der Auswertung werden die für die einzelnen Bewerber vergebenen Ordnungsziffern addiert. Dem Bewerber mit der niedrigsten Gesamtzahl wird die Listenposition 1 zugeordnet und so weiter. Bei gleicher Summe erfolgt eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern in geheimer Abstimmung.

 

§ 10
Kassenprüfung

Die Kasse des Vereins wird jährlich durch die gewählten Kassenprüfer geprüft. Die Kassenprüfer berichten der Mitgliederversammlung das Prüfergebnis und beantragen ggf. die Entlastung des Kassierers.

 

§ 11
Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer mit diesem Tagesordnungspunkt einberufenen Mitgliederversammlung, bei der mindestens ein Drittel der Mitglieder anwesend ist, mit einer Mehrheit von drei Vierteln der erschienen Mitglieder beschlossen werden. Die Einladung zu der Mitgliederversammlung, die über die Auflösung beschließen soll, muss  mindestens zwei Wochen vor der Versammlung schriftlich erfolgen. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Bei Auflösung des Vereins beschließt die Mitgliederversammlung über die Verwendung des Vereinsvermögens. Der Empfänger hat das Vermögen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.


Gründungsmitglieder

Die folgenden Gründungsmitglieder haben gemeinsam mit der Eintragung der FWG Singhofen in das Vereinsregister auch eine Satzung beschlossen, die alle wesentlichen Bestandteile des Vereins regelt.

  • Ulrich Münch
  • Dr. med. Hans Jaeger
  • Reiner Will
  • Ellen Ries
  • Karin Kersandt
  • Dirk Vogel
  • Manfred Klamp
  • Günter Hemmelmann
  • Dietmar Jäger
  • Gerhard Simon

 

Das Protokoll der Gründungsversammlung finden Sie hier.